Satzung
 

 

 Vereinssatzung „Streetpirates Unterharz“

 

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen „ Streetpirates Unterharz“ mit derzeitigen Sitz in Harzgerode OT Königerode.

 

§2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Gemeinschaft seiner Mitglieder bei der Freizeitgestaltung, z.b. durch gemeinsame Fahrten, regelmäßige Treffen oder Hilfestellung bei der Erhaltung der Fahrzeuge. Er ist überparteilich und weltanschaulich neutral. Desweiteren verfolgt er ausschließlich gemeinnützige Zwecke und schließt somit jegliche wirtschaftliche Interessen aus. Jeglicher Vereinszweck ist rein ideell.

 

§3.1 Beginn der Mitgliedschaft

Der Beginn einer Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Antragsstellung an den Vorstand durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die ideellen Ziele und Zwecke des Vereins nach §2 „Vereinszweck“ der Satzung zu unterstützen. Nicht geschäftsfähige Personen benötigen das schriftliche Einverständniss eines gesetzlichen Vertreters. Für jedes neue Mitglied tritt zunächst eine Probezeit von 3 Monaten ein.In dieser Zeit wird geprüft, ob die Person genügend Interesse für den Verein mitbringt und nicht negativ auffällt. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und passive Mitglieder. Ehrenmitglied kann kann jede natürliche Person auf Beschluss der Mitgliederversammlung werden, die sich damit einverstanden erklärt und sich in besonderem Maße für den Verein eingesetzt hat und damit die Zwecke des Vereins gefördert hat. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die nicht aktiv um Aufbau des Vereins mitarbeiten aber im Übrigen die Interessen des Vereins unterstützen.

 

§3.2 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein kann nur durch den Tod des Mitglieds, eine schriftliche Austrittserklärung oder durch Ausschluss und Entziehung des Mitgliedsrechts geschehen. Die Austrittserklärung muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und ohne Abstimmung zu Beginn des folgenden Monats wirksam. Der Ausschluss kann nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen und ist sofort wirksam. Ausgeschlossen werden können nur Mitglieder, welche sich vereinsschädigend geäußert oder verhalten haben, oder nicht satzungsgemäß gehandelt haben.

 

§4 Satzung

Die Satzung ist für alle Mitglieder bindend. Änderungsvorschläge können den Vorstand schriftlich eingereicht werden, sind aber erst nach Abstimmung bei einer Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit gültig.

 

§5 Logo

Die Vereinslogo ist für alle Mitglieder bindend. Änderungsvorschläge können den Vorstand schriftlich eingereicht werden, sind aber erst nach Abstimmung bei einer Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit gültig. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Vereinslogo bei sämtlichen Vereinsveranstaltungen erkennbar zu tragen oder am Fahrzeug angebracht zu haben. Allerdings reicht der Schriftzug „Streetpirates-Unterharz“ oder die Adresse der Homepage deutlich sichtbar am Fahrzeug oder der Kleidung. Nach Austritt aus dem Verein dürfen sämtliche Logos, Schriftzüge oder andere Hinweise auf den Verein nicht mehr in der Öffentlichkeit genutzt werden.Das Logo darf nicht geklaut oder kopiert werden, wer es tut macht sich strafbar.

 

§6 Beitrag und Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beläuft sich vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

Ein Mitgliedsbeitrag wird vorerst nicht erhoben, kann aber durch einen Änderungsantrag an den Vorstand bei einer Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit geändert werden.

 

§ 7.1 Rechte der Vereinsmitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge und Vorschläge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Desweiteren können sie beim Vorstand eine Mitglieder oder Vorstandsversammlung mit Benennung eines triftigen Grundes zu beantragen.

 

§ 7.2 Pflichten der Vereinsmitglieder

 

Jedes Mitglied hat sich an die Satzung den Vereins zu halten und die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern. Desweiteren hat jedes Mitglied die Gemeinschaft im Verein zu fördern und alles, was dem widerspricht zu unterbinden. Das Eigentum des Vereins ist von allen sorgsam und pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, das es erhalten bleibt. Fahrzeuge von Vereinsmitgliedern, welche am Straßenverkehr teilnehmen, müssten der StVO entsprechen. Desweiteren haben sich alle Mitglieder selbst auch an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

 

§8 Gemeinnützigkeit und Finanzmittel

Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck oder Geschäftsbereich ausgerichtet. Die Mittel zur Erfüllung seiner Ausgaben erzielt der Verein durch Geld und Sachspenden sowie eventuelle Mitgliedsbeiträge oder öffentlichen Zuschüssen. Etwaige Gewinne, finanzielle Mittel und Spenden dürfen ausschließlich nur für satzungsgemäße oder gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Mitglieder sowie natürlich und juristische Personen ohne gemeinnützigen Hintergrund erhalten keine Anteile an Gewinnen, Spenden oder anderen finanziellen Mitteln sowie keine anderen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ersatzansprüche gelten nur für tatsächlich entstandene und nachweisbare Auslagen durch den Verein.

 

§10 Organe des Vereins

 

Der Verein besteht aus dem Vorstand, den aktiven bzw. ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern

 

§ 11 Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht zur Zeit aus den vier Gründungsmitgliedern. Er vereint die Funktionen des Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden, des Kassenwarts, des Schriftführers und des Öffentlichkeitsbeauftragen. Der Verein wird von mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Er kann durch Beschluss mit absoluter Mehrheit bei einer Vorstandsversammlung weitere Mitglieder in den Vorstand wählen oder wieder entlassen, abgesehen von den vier Gründungsmitgliedern.

§ 12 Versammlungen und Beschlüsse

Der Verein regelt sein Vereinsleben durch die Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung oder die Vorstandsversammlung.

 

$ 12.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstands statt.  Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung, des Ortes und des Termins und unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen vorher zu benachrichtigen. Jede Mitgliederversammlung ist ab 2 Personen  beschlussfähig, wenn der Vorstand komplett anwesend ist. Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit und erfolgt durch offene Abstimmung, abgesehen von in dieser Satzung bereits beschriebenen oder noch folgenden Sonderbeschlüssen. (Zum Beispiel Satzungsänderungen)

 

§ 12.2 Jahreshauptversammlung

 

Für die Jahreshauptversammlung gelten alle Regeln der Mitgliederversammlung. Allerdings werden zusätzlich noch Berichte über die Aktivitäten des letzten Jahres, Offenlegung alles Ausgaben und Einnahmen für die Mitglieder und Offenlegung der aktuellen Finanziellen Mitteln dargebracht sowie einen Plan für das Vereinsleben im kommenden Jahr erstellt.

Anders wie bei der Mitgliederversammlung tritt die Jahreshauptversammlung nur einmal in Jahr im ersten Quartal zusammen und muss einen Monat vorher schriftlich mit unter Angabe des Termins, Ortes und der Tagesordnung jedem Mitglied mitgeteilt werden. Wenn möglich ist ein Termin abzusprechen, an dem möglichst viele Mitglieder teilnehmen können.

 

§12.3 Vorstandsversammlung

 

Eine Vorstandsversammlung kann von einem Vorstandsmitglied unter Absprache eines Termins mit allen anderen Vorstandsmitglieder einberufen werden. Desweiteren kann ein Vereinsmitglied eine Vorstandsversammlung unter Angabe eines triftigen Grundes beim Vorstand beantragen. Allerdings behält sich bei einer Zustimmung des Vorstandes dieser vor, das Mitglied, welches beantragt hat, nicht mit in die Versammlung zu lassen. Der Vorstand kann aber ein oder mehrere Mitglieder in die Vorstandsversammlung einladen.

 

§ 13 Sonstiges

 

Sollte ein oder mehrere Teile oder Passagen dieser Satzung ihre Gültigkeit verlieren, so gelten die Restlichen weiterhin.

Alle Versammlung und deren Beschlüsse müssen schriftlich Protokulieren werden 

 
   
 
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